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Entsorgungsempfehlungen
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Die Empfehlungen für den Umgang mit Abfällen, die bei Impfungen und Schnelltests zur Eindämmung von COVID-19 anfallen werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt:
Für gebrauchte Impfstoff-Durchstechflaschen beziehungsweise gebrauchte Schnelltests, die in mobilen oder stationären Impf- und Testzentren im Zusammenhang mit der Eindämmung von COVID-19 anfallen, ist davon auszugehen, dass diese als nicht gefährliche Abfälle unter AS 18 01 04 eingestuft und gemeinsam mit Siedlungsabfällen entsorgt werden können. Beim Anfall von spitzen und scharfen Gegenständen (zum Beispiel Kanülen) sind bei der Abfallentsorgung die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten und das Verletzungsrisiko durch eine bruch- und durchstichfeste Verpackung zu minimieren.